Zweck des Kennzeichnungssystems
Die dänische Zugänglichkeitskennzeichnung ist eine nationale Initiative. Sie wird von der privaten Organisation God Adgang - Access Denmark angeboten und basiert auf Kriterien, die vom Dänische Standardisierungsinstitut in Zusammenarbeit Dänischen Organisationen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, sowie mit Vertretern der betroffenen Unternehmen/Gebäuden entwickelt wurden (darunter das Kulturministerium, das bei der Entwicklung von Kriterien für Museen mitgewirkt hat). Die Kriterien basieren auf der aktuellen Gesetzgebung und auf Zugänglichkeitsempfehlungen. Das Kennzeichnungssystem wurde so gestaltet, dass es sich in der Praxis sowohl in vorhandene als auch in neue Gebäude eingliedert.
Die Kriterien decken die Anforderungen von sieben verschiedenen Benutzertypen ab. Hierzu zählen Rollstuhlfahrer, Personen mit Arm- und Gehbehinderungen, Personen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen, Asthmatiker und Allergiker, Personen mit besonderen kognitiven oder mentalen Anforderungen, sowie Personen mit Leseschwäche.
Die Kennzeichnung basiert auf einem Experten-Audit durch einen Prüfer von Access Denmark. Durch eine sorgfältige Registrierung werden die Kriterien aller sieben Benutzertypen abgedeckt. Die gewonnenen Daten werden für zwei Zwecke verwendet:
- Bereitstellung von Informationen für unsere Benutzer (Informationsblätter mit Fotos und detaillierten Informationen über die Zugänglichkeit).
- Rückmeldungen für das Unternehmen/Gebäude mit Angaben zu den gegenwärtigen Zugänglichkeitsbedingungen, Lückenanalysen und Verbesserungsvorschlägen
Erhalten der Kennzeichnung
Für die Zuerkennung der Access Denmark-Kennzeichnung stattet ein Berater von Access Denmark dem Unternehmen/Gebäude einen Besuch ab.
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info@godadgang.dk - Tel. 0045 51343596 (Wir sprechen deutsch)